§70 Ausnahmen

Die § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eröffnet die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen, Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der StVZO zu beantragen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wird jedoch nur erteilt, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet bleibt.

Typische Anwendungsfälle für eine Ausnahmegenehmigung sind spezielle Fahrzeugbauformen oder besondere betriebliche Anforderungen, die mit den regulären Vorschriften nicht vollständig vereinbar sind.

Die Fahrzeugbauformen sind:

  • Turmdrehkrane als Anhänger-Arbeitsmaschinen
  • Krane (Autokrane, Mobilkrane) und Gelenkmastfahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Bagger (ausgenommen Schaufellader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Planiermaschinen (Motorgrader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Schaufellader als selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Abschleppfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum Abschleppen
  • LKW Muldenkipper
  • Züge für Großraum- und Schwertransporte
  • Sattelkraftfahrzeuge Langmaterial-, Großraum- und Schwertransporte
  • Langmaterialzüge (Zugfahrzeuge mit gelenkten Nachläufern)
  • Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe
  • Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge einschließlich Arbeitsgeräte

Bei der Begutachtung zwecks Gutachtenerstellung für eine Ausnahme nach § 70 StVZO wird ein strukturierter Ablauf eingehalten.

Abweichung von Vorschriften: Zunächst wird geprüft, von welchen konkreten Vorschriften der StVZO abgewichen wird, beispielsweise hinsichtlich Fahrzeugabmessungen.

Begründung der Abweichung: Es wird bewertet, warum die Abweichung erforderlich ist und ob ein triftiger Grund vorliegt, etwa aufgrund besonderen Fahrzeugnutzung oder eines speziellen Einsatzbereichs.

Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt: Es wird geprüft, ob durch die Abweichung die Verkehrssicherheit beeinträchtig werden könnte. Nur wenn diese Aspekte weiterhin gewährleistet sind, kann die Begutachtung positiv abgeschlossen werden.

Technische Lösungen und Kompensation: Zusätzlich wird untersucht, ob technische Maßnahmen oder kompensierende Lösungen erforderlich sind, um die Abweichungen auszugleichen.

Wichtige Hinweise zur Ausnahmegenehmigung:

Eine Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich für das betreffende Fahrzeug und ist in der Regel auf eine bestimmte Nutzungsart oder einen festgelegten Zeitraum begrenzt.

Die Genehmigungsunterlagen sind stets im Fahrzeug mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen

Im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung wird überprüft, ob die Ausnahmegenehmigung weiterhin gültig ist und ob die festgelegten Bedingungen korrekt umgesetzt wurden.

 

 

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