Einzelabnahme (§21)

Einzelabnahme nach (§21 StVZO)
Es kann vorkommen, dass bei der Kombination von Änderungen an Ihrem Fahrzeug eine Einzelabnahme nach §21 StVZO in Verbindung mit §19.2 StVZO erforderlich ist. Das ist z.B. der Fall wenn zu einer Fahrwerksänderung (z.B. Tieferlegung) noch eine geänderte Rad-Reifen-Kombination mit Distanzscheiben, die keine Freigabe durch vorhandene Prüfzeugnisse hat. Da die Änderung von Fahrzeugteilen außerhalb den vom Hersteller vorgegeben Freigaben ist, kann dies zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Um diese Betriebserlaubnis wieder zu erlangen, bedarf es einer Reihe von Messungen und Untersuchungen auf Grundlage der vorhanden ABEs und EG-Typgenehmigungen so wie von den gesetzlichen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Prüfungen kann ein Gutachten nach Pos §21 StVZO erstellt werden und die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis erteilen.
Importfahrzeuge
Bei der Einzelabnahme (§21 StVZO) eines Fahrzeugs ohne nationale Papiere prüft unsere Unterschriftberechtige, ob das Fahrzeug der StVZO und FZV entspricht. Die Prüfung umfasst dabei folgende Punkte:
1. Identität und Herkunft des Fahrzeugs
z.B.
- Fahrgestellnummer FIN auf Manipulation prüfen
- Übereinstimmung mit den Fahrzeugpapieren kontrollieren
- Herkunftsnachweise (z.B. Zulassungsdokumente, Kaufvertrag)
2. Technische Anforderungen nach StVZO
z.B.
- Beleuchtung
- Bremsen
- Fahrwerk & Lenkung
- Bereifung
- Geräuschemissionen
- Sicherheitsgurte & Rückhaltesysteme
Einzelabnahme (§ 21 StVZO)
-
- Die Einzelabnahme wird erforderlich, wenn ein Fahrzeug keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Typengenehmigung besitzt.
- Dies betrifft häufig Importfahrzeuge ohne nationale Papiere, Eigenbauten oder Fahrzeuge, bei denen willentliches Hinzufügen, Entfernen, Austauschen und/oder Verändern von Teilen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
- Die Prüfung ist umfangreicher als bei einer Änderungsabnahme und überprüft das gesamte Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit.
- Es kann vorkommen, dass ein Datenblatt angefordert werden muss, dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Die Untersuchung erfolgt durch einen Unterschriftsberechtigten unseres Teams.
- Nur mit vorheriger Terminvereinbarung.


