Oldtimereinstufung §23
Oldtimer besitzen im deutschen Zulassungsrecht einen besonderen Stellenwert. Ein Kraftfahrzeug erhält die Einstufung als Oldtimer, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
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- das Kraftfahrzeug hat ein Mindestalter von 30 Jahren Tag genau,
- weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
- in einem guten Erhaltungszustand ist,
- und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Wichtig ist, dass alle Veränderungen zeitgenössisch sind und belegt oder dokumentiert werden können. Änderungen innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung, sofern Sie der gleichen Baureihe entstammen, gelten in der Regel als zulässig.
Damit ihr Oldtimerprojekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, unterstütz Sie das Ingenieurbüro Blum mit erfahrenen Prüfingenieuren*innen und Kfz-Sachverständigen. Dabei erstellen wir für Sie das Oldtimergutachten nach §23 StVZO als auch das Wertgutachten für die Versicherung, wenn dies gewünscht wird.

