Sicherheitsprüfung (SP)
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge die zur Güterbeförderung sind mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h. Die sind z.B. für Zugmaschinen sowie Sattelzugmaschinen und mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.
Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung ohne den Abbau wesentlicher Teile durchgeführt.
Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:
- Lenkung
- Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
- Räder und Bereifung
- Bremsanlage
- Wirkungsprüfung
- beim KOM: das Gelenk vom Gelenkbus
Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen, stehen Ihnen die KÜS-Prüfingenieure*innen gerne beratend zur Seite und führen gegebenenfalls diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.

