Tempo 100 km/h Zulassung
Die Zulassung vom Tempo 100 Anhänger
Um die Tempo-100-Zulassung für den Anhänger zu prüfen und bei der Zulassungsstelle in die ZB I eintragen zu lassen, ist es erforderlich, den Anhänger vorzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch eine Änderung der Fz-Papiere gem. der 9. AusnahmeVO der StVO das Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde erstellt werden.
1. Voraussetzung für Tempo 100
- Zulässige Gesamtgewicht: Maximal 3,5 Tonnen
- Reifen: Mindestens Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) und max. 6 Jahre alt
- Bremsanlage: Muss den Vorschriften entsprechen (gebremster Anhänger empfohlen)
- Schwingungsdämpfer: Anhänger muss über funktionierende Stoßdämpfer verfügen oder das zgG des Zugfahrzeugs muss höher sein
- Sonderregelung: Wohnwagen mit 1,2 des Faktors
2. Zugfahrzeug und Anhängerverhältnis
- Zugfahrzeug mit ABS oder Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung
- Gewicht des Anhängers darf max. 110% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen (ungebremst nur 30%)
3. Prüfung und Zulassung
- Die technische Überprüfung erfolgt von dem Prüfingenieur oder der Prüfingenieurin.
- Gutachten erstellen lassen – dabei wird überprüft ob der Anhänger den Anforderungen entspricht.
- Mit dem Gutachten stellt die Zulassungsbehörde die 100er-Plakette aus.

