Tempo 100 km/h Zulassung

 

Die Zulassung vom Tempo 100 Anhänger

Um die Tempo-100-Zulassung für den Anhänger zu prüfen und bei der Zulassungsstelle in die ZB I eintragen zu lassen, ist es erforderlich, den Anhänger vorzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch eine Änderung der Fz-Papiere gem. der 9. AusnahmeVO der StVO das Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde erstellt werden.

1. Voraussetzung für Tempo 100

  • Zulässige Gesamtgewicht: Maximal 3,5 Tonnen
  • Reifen: Mindestens Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) und max. 6 Jahre alt
  • Bremsanlage: Muss den Vorschriften entsprechen (gebremster Anhänger empfohlen)
  • Schwingungsdämpfer: Anhänger muss über funktionierende Stoßdämpfer verfügen oder das zgG des Zugfahrzeugs muss höher sein
  • Sonderregelung: Wohnwagen mit 1,2 des Faktors

2. Zugfahrzeug und Anhängerverhältnis

  • Zugfahrzeug mit ABS oder Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung
  • Gewicht des Anhängers darf max. 110% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen (ungebremst nur 30%)

3. Prüfung und Zulassung

  • Die technische Überprüfung erfolgt von dem Prüfingenieur oder der Prüfingenieurin.
  • Gutachten erstellen lassen – dabei wird überprüft ob der Anhänger den Anforderungen entspricht.
  • Mit dem Gutachten stellt die Zulassungsbehörde die 100er-Plakette aus.

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